Was 2026 in der Schweiz neu wird: Stalking strafbar, E‑ID in Sicht, Fahrzeugzulassung digital

Das Jahr 2026 bringt der Schweiz ein Paket an Neuerungen – von einem neuen Straftatbestand bis zu digitalen Behördengängen. Stalking wird strafbar, die Zulassung von Motorfahrzeugen wird einfacher, und die Zivilschutzpflicht wird verlängert. Zudem soll die elektronische Identität E‑ID kommen; auch bei AHV, Krankenkasse und Steuern sind Anpassungen vorgesehen.
Stalking, im Gesetz als beharrliches Verfolgen, Belästigen oder Bedrohen definiert, wird ab Anfang 2026 als eigener Straftatbestand geahndet. Der Bundesrat hat die vom Parlament beschlossenen Änderungen des Strafgesetzbuchs in Kraft gesetzt. Gemäss dem neuen Gesetzestext drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Busse – allerdings nur, wenn die betroffene Person Strafanzeige erstattet.
Gegen den Willen eines Opfers wird kein Verfahren eröffnet. Wer zu Unrecht betrieben wurde, kann ab dem 1. Januar 2026 einfacher verhindern, dass Dritte von der Betreibung erfahren. Wie bisher ist ein Gesuch beim zuständigen Betreibungsamt nötig. Künftig kann dieses während der gesamten Dauer des Einsichtsrechts Dritter gestellt werden, also fünf Jahre ab Abschluss des Verfahrens – statt wie bisher nur innerhalb eines Jahres.
Ausreichen soll der Nachweis, dass der Gläubiger mit seinem Anliegen endgültig gescheitert ist; dann darf die Betreibung nicht mehr bekannt gegeben werden. Die Zivilschutzbestände werden aufgestockt: Ab dem 1. Januar 2026 sind alle Wehrpflichtigen bis zum 40. Altersjahr im Zivilschutz dienstpflichtig.
Der Bundesrat hat die Massnahme per dieses Datum in Kraft gesetzt. Damit wird die 2021 eingeführte Verkürzung auf das 36. Altersjahr für Mannschaften und Unteroffiziere rückgängig gemacht; die Übergangsfrist für die Kantone bis Ende 2025 entfällt. Die E‑ID, die bei der Volksabstimmung im September 2025 angenommen wurde, soll frühestens Mitte, eher Ende 2026 eingeführt werden.
Die Nutzung ist freiwillig und kostenlos und soll über die Swiyu‑App erfolgen. Mit der digitalen Identität lassen sich etwa der elektronische Führerausweis bestellen oder Altersbeschränkungen beim Einkauf nachweisen. Ebenfalls neu ab dem 1. Januar 2026: Die Zulassung von Motorfahrzeugen wird digitalisiert und vereinfacht.
Das reduziert den Aufwand bei der Anmeldung. Fahrzeuge mit gültiger EU‑Übereinstimmungsbescheinigung – in Papier- oder elektronischer Form – sind neu von der schweizerischen Typengenehmigungspflicht befreit. Sie können in der Schweiz erstmalig auf jede beliebige Person zugelassen werden, sofern die übrigen Zulassungsanforderungen erfüllt sind.
Zudem wird der Vollzug des CO2‑Gesetzes konsequenter an die Fahrzeugzulassung gekoppelt: Fahrzeugausweise und Kontrollschilder werden nur noch erteilt, wenn eine allfällige CO2‑Sanktion vollständig entrichtet ist oder das Fahrzeug einer Neuwagenflotte zugewiesen wurde.
Neben diesen Kernpunkten sind weitere Anpassungen geplant, unter anderem bei AHV, Krankenkassen und Steuern. Die Summe der Massnahmen soll den Alltag von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen spürbar verändern – mit mehr digitaler Abwicklung und klareren Regeln.
Weitere Details folgen im Laufe des Jahres, etwa zur konkreten Einführung der E‑ID.
