Parlament einigt sich: 120 Millionen Franken mehr für Medien – Schlussabstimmung steht an
Die Schweizer Medienbranche kann mit mehr Geld rechnen: Über sieben Jahre sollen direkt und indirekt insgesamt 120 Millionen Franken zusätzlich fliessen. Nach intensiven Debatten bereinigte der Nationalrat am Mittwoch die letzte Differenz mit dem Ständerat und stimmte dem Antrag der Einigungskonferenz mit 130 zu 46 Stimmen bei einer Enthaltung zu.
Der Ständerat war bereits am Dienstag dem Nationalrat gefolgt. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung am Freitag. Vom Paket profitieren Printtitel, Mitglieder- und Stiftungspresse, Onlinemedien, Nachrichtenagenturen sowie die Medienausbildung.
Medienministerin Simonetta Sommaruga betonte in den Beratungen, die Bundeshilfe solle Verlagen und Redaktionen helfen, tragfähige Modelle aufzubauen. Die Produktion journalistischer Inhalte bleibe aufwendig – ob auf Papier oder digital – und die Pandemie habe den Strukturwandel zusätzlich beschleunigt.
Kern des Pakets sind Änderungen im Postgesetz und im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) sowie ein neues Bundesgesetz zur Förderung von Onlinemedien. Für konzessionierte private Veranstalter wird der Gebührenanteil auf eine Bandbreite von 6 bis 8 Prozent festgelegt, nach bisher 4 bis 6 Prozent.
Grundsätzlichen Widerstand gegen den Ausbau der Förderung gab es nur von der SVP. Finanziell sieht das Paket unter anderem 40 Millionen Franken zusätzlich für die Früh- und Sonntagszustellung von Printmedien vor. Die Beiträge zur Ermässigung der Post-Zustelltarife für abonnierte Zeitungen steigen von 30 auf 50 Millionen Franken.
Von beiden Massnahmen profitieren insbesondere grosse Verlage. Für die Mitglieder- und Stiftungspresse erhöht sich der Betrag von 20 auf 30 Millionen Franken. Weitere rund 20 Millionen Franken bewilligte das Parlament für Fördermassnahmen zugunsten des gesamten Mediensystems; die Gesamtkosten in diesem Bereich betragen damit 30 Millionen Franken.
Darunter fallen die Unterstützung der Journalistenausbildung in Schulen und Medienhäusern sowie Hilfen für Nachrichtenagenturen; finanziert werden können auch IT-Projekte. Erstmals werden Onlinemedien gefördert. Gemäss Beschlüssen stehen dafür jährlich 30 Millionen Franken zur Verfügung, mit einer Entschädigung von maximal 60 Prozent des anrechenbaren Umsatzes.
Der Ständerat schloss sich in dieser Frage dem Nationalrat an. Auch Start-ups sollen im Onlinebereich gefördert werden können; auch hier folgte der Ständerat dem Nationalrat. Ein erneuter Angriff auf die Onlineförderung scheiterte in der Sommersession klar. Damit ist ein allfälliges Referendum nur gegen das gesamte Medienförderungspaket möglich, nachdem die Räte eine Teilung der Vorlage gegen den Willen von SVP und FDP abgelehnt hatten.
Kontrovers blieb das Onlineangebot der SRG. Der Nationalrat wollte es weiter einschränken, um private Anbieter nicht übermässig zu konkurrenzieren; die bislang in der Konzession verankerte Begrenzung von Onlinetexten auf 1000 Zeichen sei nicht ausreichend. Texte sollten nur zulässig sein, sofern ein zeitlich und thematisch direkter Sendungsbezug besteht.
Der Ständerat beharrte jedoch auf der geltenden Regelung und setzte sich am Ende durch. Die neuen Regelungen sollen sieben Jahre gelten; nach vier Jahren ist eine Evaluation der Auswirkungen vorgesehen. Diese Fristen sind ein Kompromiss zwischen den zuvor diskutierten fünf Jahren im Nationalrat und zehn Jahren im Ständerat.
Nächster Schritt ist die Schlussabstimmung am Freitag; danach könnte ein Referendum gegen das gesamte Paket ergriffen werden.
