Kurz vor Kabinettsbeschluss: Änderungen an Gesundheitsreform – weniger Einsparungen, Krankengeld bleibt

Kurz vor dem geplanten Kabinettsbeschluss zur Gesundheitsreform hat die Bundesregierung den Entwurf an mehreren Stellen nachgebessert. Ziel bleibt, die gesetzlichen Krankenkassen zu entlasten und Beiträge stabil zu halten. Aus SPD-Kreisen hieß es, der Text sei in den Verhandlungen „klar verbessert“ worden, die Reform damit „gerechter und sozial ausgewogener“.
Das Sparvolumen fällt zugleich geringer aus: Statt knapp 20 Milliarden Euro sollen im kommenden Jahr noch 16,3 Milliarden Euro eingespart werden. Festgezurrt ist das Paket damit nicht. Nach der Kabinettsabstimmung sollen im parlamentarischen Verfahren weitere Verbesserungen für Familien und Versicherte diskutiert werden, so SPD-Kreise.
Nach übereinstimmenden Berichten betreffen die Änderungen vor allem die Familienmitversicherung, das Krankengeld und die Versorgung von Bürgergeldempfängern. Zudem ist eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke offenbar wieder Teil der Planungen. Bei der beitragsfreien Mitversicherung von Lebenspartnern soll es Einschränkungen geben, allerdings weniger stark als ursprünglich vorgesehen.
Kassenmitglieder, deren Partner derzeit kostenlos mitversichert sind, sollen künftig einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen; zunächst waren 3,5 Prozent geplant. Gratis mitversichert bleiben sollen Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag sowie von Kindern mit Behinderungen, Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und Personen im Regel-Rentenalter.
Nach Berechnungen in der SPD sollen die Nachbesserungen die Belastung für Versicherte und Beschäftigte bis 2030 um 16 Milliarden Euro senken – verglichen mit den ursprünglichen Plänen. Die zunächst erwogene allgemeine Kürzung des Krankengelds will das Kabinett nach Angaben aus SPD-Kreisen nicht umsetzen; die Leistung soll in voller Höhe erhalten bleiben.
Stattdessen sollen Pharmaunternehmen einen höheren Beitrag leisten. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Gesundheitsausgaben für Bürgergeldempfänger. Derzeit tragen die gesetzlichen Kassen – und damit die Versicherten – den Großteil dieser Kosten. Der Bund zahlt pro Empfänger eine Pauschale; in diesem Jahr sind es 144 Euro im Monat.
Ein Gutachten veranschlagt die kostendeckende Summe jedoch auf rund 311 Euro. Nach Berechnungen tragen die Kassen hier etwa 12 Milliarden Euro, die eigentlich vom Bund kommen sollten. Eine Aufstockung aus Steuermitteln hatte die SPD zunächst aus Kostengründen abgelehnt, nun sollen im kommenden Jahr 250 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt werden; der Betrag soll in den Folgejahren stufenweise steigen.
Durch die Finanzierung über Steuergeld sind auch Privatversicherte beteiligt. Gleichzeitig sieht der Entwurf vor, die allgemeinen Bundesmittel für die gesetzliche Krankenversicherung von 14,5 auf 12,5 Milliarden Euro pro Jahr zu kürzen. Ebenfalls vorgesehen ist die Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028.
Nach dem Kabinettsvotum geht die Reform in den Bundestag, wo weitere Änderungen möglich sind.
