Koalition bringt Gesundheitsreform auf den Weg: Höhere Zuzahlungen, Zuckerabgabe und Einschnitte bei Familienmitversicherung

Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg gebracht. Union und SPD einigten sich auf einen Gesetzentwurf, der die Kassen finanziell entlasten und Beiträge stabil halten soll. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) rechnet für 2027 mit Einsparungen von 16,3 Milliarden Euro – genug, um das erwartete GKV-Defizit von 15,3 Milliarden Euro zu schließen.
Eine pauschale Kürzung des Krankengeldes, über die zuvor diskutiert worden war, wurde gestrichen. Kernpunkte des Entwurfs betreffen die Versicherten unmittelbar: Die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente in Apotheken sollen auf 7,50 Euro steigen, der Zuzahlungsdeckel auf 15 Euro.
Derzeit gilt: Bei Preisen unter 50 Euro fallen fünf Euro an, zwischen 50 und 100 Euro zehn Prozent des Preises, über 100 Euro maximal zehn Euro. Ab 2028 ist zudem eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke vorgesehen. Die Regierung kalkuliert mit Einnahmen von rund 450 Millionen Euro pro Jahr, die der gesetzlichen Krankenversicherung zugutekommen sollen.
Teile der Wirtschaft warnen vor Eingriffen in die „Konsumfreiheit“. Auch die Familienmitversicherung soll reformiert werden. Die kostenlose Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern wird beschränkt. Ausgenommen sein sollen Eltern von Kindern unter sieben Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige sowie Rentner.
Ab 2028 ist für mitversicherte Partner ein um 2,5 Prozentpunkte höherer Beitrag vorgesehen. Parallel will die Koalition die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze anheben. Letztere liegt derzeit bei 77.400 Euro jährlich; ab 2027 soll sie monatlich um 300 Euro zusätzlich steigen.
Erst oberhalb dieser Grenze ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Ausgabenseitig werden die Vergütungen für Ärzte, Krankenhäuser und Pharmahersteller gedeckelt: Sie sollen nur noch so schnell wachsen dürfen wie die Einnahmen der Kassen. Zugleich sollen die Kassen weiterhin einen Großteil der Versicherungskosten für Bezieher von Grundsicherung tragen.
Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds soll in den Jahren 2027 bis 2030 um jeweils zwei Milliarden Euro gesenkt werden. Angesichts hoher Fehlzeiten im Job plant die Bundesregierung außerdem eine Teilkrankschreibung bei langwierigeren Erkrankungen – sofern Beschäftigte und Arbeitgeber einverstanden sind.
Vorgesehen sind Stufen von 25, 50 und 75 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit. Bundeskanzler Friedrich Merz lobte den Entwurf als Schritt zu Beitragsstabilität und dauerhafter Verlässlichkeit. Ministerin Warken betonte, ohne die Reformen wären die Belastungen für alle in den kommenden Jahren wesentlich höher.
Mehrere Maßnahmen sind ab 2027 beziehungsweise 2028 vorgesehen.
