Höhere Tierarztkosten setzen Tierheime unter Druck – Umfrage zeigt starke Anstiege seit 2022

Deutschlands Tierheime stehen wegen gestiegener Tierarztkosten zunehmend unter Druck. Nach einer Erhebung des Deutschen Tierschutzbundes berichten fast 80 Prozent der befragten Einrichtungen, dass die Ausgaben seit 2022 um 30 bis 50 Prozent zugenommen haben – teils sogar stärker.
Hintergrund ist die neue Gebührenordnung für Tierärzte, die am 22. November 2022 in Kraft trat. Seitdem steigt nach Angaben des Tierschutzbundes auch die Zahl der Tierhalterinnen und Tierhalter, die bei Tierheimen um finanzielle Unterstützung für Behandlungen bitten.
Rund 80 Prozent der befragten Tierschutzvereine bestätigen diesen Trend. Gleichzeitig melden 60 Prozent der Tierheime, dass sie in wachsendem Maße Fundtiere aufnehmen müssen, die sehr wahrscheinlich ausgesetzt wurden. „Ohne Spenden wäre in vielen Tierheimen längst das Licht aus“, sagte der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder.
Die Kosten für die Betreuung von Fundtieren würden seinen Angaben zufolge von den Kommunen nicht vollständig gedeckt; Unterstützung durch die Bundesregierung fehle. Laut Tierschutzbund stiegen die Gebühren 2022 im Durchschnitt um 22 Prozent. Einige Leistungen seien allerdings günstiger geworden, etwa Röntgenaufnahmen.
Als Beispiel für höhere Posten nennt der Verband Ultraschalluntersuchungen: Sie kosten aktuell 58,92 Euro, zuvor waren 42,34 Euro fällig. An der Online-Befragung im vergangenen November nahmen dem Tierschutzbund zufolge 501 Einrichtungen teil. Bei der für 2026 geplanten Neubewertung der Gebührenordnung will sich der Verband für Entlastungen der Tierschutzeinrichtungen einsetzen.
Grundsätzlich stellt er sich nicht gegen die Reform: Die Gebührenordnung sei wichtig, um Praxen, Kliniken und Notdienste flächendeckend zu erhalten. Zusammen mit gestiegenen Ausgaben etwa für Futter und Energie habe sie Tierheime, Tierschutzvereine und Tierhalter jedoch hart getroffen.
Die Bundestierärztekammer hatte die Anpassung seinerzeit als „überfällig“ bezeichnet und auf erhöhte Kosten in den Praxen verwiesen.
