Feuerzeuge richtig entsorgen: Falsche Tonne kann bis zu 2.500 Euro kosten

Wer ein Feuerzeug in die falsche Tonne wirft oder es noch befüllt entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – mit potenziell teurem Ergebnis. Je nach Bundesland und Art des Geräts können bis zu 2.500 Euro Bußgeld fällig werden. Laut Bußgeldkatalog drohen in einzelnen Bundesländern sogar bis zu 10.000 Euro, wenn mehrere Elektrogeräte – dazu zählen auch elektronische Feuerzeuge – illegal entsorgt werden.
Mit etwas Grundwissen lässt sich das vermeiden und zugleich die Umwelt schützen. Entscheidend ist, um welches Modell es sich handelt. Das klassische Einwegfeuerzeug aus Kunststoff darf erst dann in die Restmülltonne, wenn es vollständig entleert ist. Dazu wird die Zündung so lange betätigt, bis kein Gas mehr entweicht und kein Zischen mehr zu hören ist.
Ein noch gefülltes Feuerzeug kann sich bei der Abfallpressung entzünden. In die gelbe Tonne gehört es trotz Kunststoffanteil nicht. Robuste Benzin- oder Sturmfeuerzeuge – etwa das klassische Zippo – bestehen überwiegend aus Metall. Auch sie dürfen im völlig entleerten Zustand in den Restmüll.
Wer auf Nummer sicher gehen will, gibt sie beim örtlichen Wertstoffhof oder beim Schadstoffmobil ab. Defekte Mehrwegfeuerzeuge, die sich nicht mehr auffüllen lassen, gelten als Sondermüll und müssen entsprechend entsorgt werden; viele Wertstoffhöfe halten dafür Sammelbehälter bereit.
Eine eigene Kategorie sind akkubetriebene Feuerzeuge, die statt einer Flamme einen Lichtbogen erzeugen. Sie enthalten Akkus mit zum Teil gefährlichen Inhaltsstoffen wie Cadmium, Blei oder Quecksilber und gelten deshalb als Elektroschrott. In den Restmüll gehören sie nicht.
Theoretisch müsste der Akku entnommen und separat bei einer Batteriesammelstelle abgegeben werden. Da der Akku meist fest verbaut ist, empfiehlt sich der einfachere Weg: das gesamte Gerät als Elektroschrott bei einer geeigneten Sammelstelle – etwa im Elektrofachmarkt – abgeben.
Händler, die Elektrogeräte verkaufen, sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen. Wer vor der Entsorgung das Modell prüft, Gas- und Benzinfeuerzeuge vollständig entleert und akkubetriebene Geräte als Elektroschrott abgibt, minimiert Brandrisiken, schützt die Umwelt – und vermeidet Bußgelder.
