Bundesrat prüft Leistungsschutzrecht: Plattformen sollen Medien für Inhalte vergüten
Die Schweiz bereitet den Boden für ein Leistungsschutzrecht: Der Bundesrat will klären lassen, wie Onlineplattformen wie Google oder Facebook künftig Schweizer Medien für die Verbreitung ihrer Inhalte vergüten könnten.
Wie er am Freitag mitteilte, hat er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, zusammen mit dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) Optionen für eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.
Bis Ende 2022 soll eine Vernehmlassungsvorlage vorliegen. Ausgangspunkt ist der anhaltende Abfluss von Werbeeinnahmen aus der Medienbranche zu grossen Internetkonzernen. Kurz gefasst sieht das Modell vor, dass Plattformen für die Anzeige von Textanrissen oder Artikeln eine Abgabe entrichten.
Der Bundesrat bezeichnet ein solches Vergütungsprinzip in seinem Bericht als grundsätzlich berechtigt und betont, dass auch kleinere Verlage sowie Medienschaffende profitieren sollen. Medienministerin Simonetta Sommaruga hatte bereits zu Monatsbeginn bekräftigt, die grossen Internetkonzerne sollten die Leistungen der inländischen Medien abgelten.
Diese verdienten auch Geld damit, dass sie Ausschnitte und Beiträge von Zeitungen anzeigten. Zugleich stellte Sommaruga klar: Ein Leistungsschutzrecht sei keine Alternative zum Medienförderungspaket, über das die Stimmberechtigten am 13. Februar entscheiden. Bis neue Regeln in Kraft treten könnten, würde es Jahre dauern.
Bei der Urheberrechtsrevision 2019 hatte das Parlament auf die Einführung eines Leistungsschutzrechts für journalistische Medien verzichtet, um die Entwicklungen in der EU abzuwarten. Dort wurde vor zweieinhalb Jahren ein urheberrechtlicher Schutz für journalistische Veröffentlichungen eingeführt.
Der Bundesrat hält in seinem Bericht fest, dass dieses Recht in der EU vermehrt dazu führen dürfte, dass Medien für ihre Leistungen tatsächlich entschädigt werden. Am weitesten ist die Umsetzung in Frankreich: Unter Druck der Wettbewerbsbehörde wurden erste Vereinbarungen zwischen Internetplattformen und Medien abgeschlossen.
Ähnliche Entwicklungen gibt es auch in Deutschland. Für die Schweiz ist nun zunächst die Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage der nächste Schritt; über die konkrete Ausgestaltung wird in den kommenden Jahren zu diskutieren sein.
